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   OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19   

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https://dejure.org/2021,62044
OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19 (https://dejure.org/2021,62044)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.12.2021 - 8 U 55/19 (https://dejure.org/2021,62044)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2021 - 8 U 55/19 (https://dejure.org/2021,62044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 826 BGB; § ... 31 BGB; In dem Rechtsstreit; AA, Ort1,; Kläger und Berufungskläger,; Prozessbevollmächtigte:; (...),; Geschäftszeichen: (...); gegen; BB AG, vertreten durch den Vorstand, Ort2,; Beklagte und Berufungsbeklagte,; Prozessbevollmächtigte:; (...),; Geschäftszeichen: (...); hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg auf die mündliche Verhandlung vom 23. Dezember 2021 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht (...), den Richter am Landgericht (...) und die Richterin am Oberlandesgericht (...); für Recht erkannt
    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs; Unbeachtlichkeit von Behauptungen zum Vorhandensein einer Abschalteinrichtung "ins Blaue hinein"; Zulässigkeit eines Thermofensters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs Unbeachtlichkeit von Behauptungen zum Vorhandensein einer Abschalteinrichtung 'ins Blaue hinein' Zulässigkeit eines Thermofensters

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Dies gilt auch dann, wenn der Fahrzeughersteller mit der Entwicklung und dem Einsatz dieser Steuerung eine Kostensenkung und die Erzielung von Gewinn erstrebt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 , juris, Rn. 13).

    Die in jener Entscheidung zu beurteilende Software war von der Beklagten bewusst und gewollt so programmiert worden, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten wurden (Umschaltlogik); sie zielte damit unmittelbar auf die arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde ab (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021, aaO, Rn. 16 f.).

    Dagegen fehlt es bei dem Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems, die nicht danach unterscheidet, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im realen Fahrbetrieb befinde, an einem derartigen arglistigen Vorgehen des Herstellers, das die Qualifikation seines Verhaltens als objektiv sittenwidrig rechtfertigen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021, aaO, Rn. 18).

    Dabei trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzung nach allgemeinen Grundsätzen der Kläger als Anspruchsteller (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021, aaO, Rn. 19; vgl. zum Ganzen ferner auch BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20 , Rn. 26 ff.).

    (a) Insbesondere ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Beklagte im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens Angaben getätigt hätte, die auf eine Verschleierung der behaupteten temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführungsrate gerichtet gewesen wären und aus denen gegebenenfalls auf das Bewusstsein von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung hätte geschlossen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021, aaO, Rn. 24).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Dass bei der Entwicklung oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführungsrate nicht lediglich die Annahme von deren Unzulässigkeit vertretbar war, zeigt sich im Übrigen auch daran, dass das KBA als die zuständige Typgenehmigungsbehörde bis heute und damit auch noch nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen vom 17. Dezember 2020 (C-693/18) die Auffassung vertritt, dass sich die temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführungsrate gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 rechtfertigen lässt (vgl. Stellungnahme des KBA zum EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen vom 7. April 2021, abrufbar auf dessen Homepage: https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung/Abgasthematik/stellungnahme_euGH_inhalt.html?nn=2308842).
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZR 24/10

    Restschuldbefreiung: Behandlung einer unterbliebenen oder unvollständigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Dabei kann die Frage der Zulässigkeit dahinstehen, denn ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nur für ein stattgebendes Urteil Sachurteilsvoraussetzung ( BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - IX ZR 24/10 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 286/20

    Anspruch gegen die Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Anhaltspunkte für wissentlich unterbliebene oder unrichtige Angaben der Beklagten im Typgenehmigungsverfahren, die noch dazu auf ein heimliches und manipulatives Vorgehen oder eine Überlistung des KBA und damit auf einen bewussten Gesetzesverstoß hindeuten würden, lassen sich nach alledem nicht erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 286/20 , juris, Rn. 26).
  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    d) Ebenso wenig lässt sich ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 25, 27 Abs. 1 EG-FGV herleiten, da ein entsprechender Anspruch schon mangels denkbarer Verletzung eines Schutzgesetzes ausscheidet (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 29. August 2019 - 8 U 1449/19 , juris Rn. 46; OLG Schleswig, Urteil vom 17. März 2020 - 3 U 74/19, BeckRS 2020, 25606 Rn. 44, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 17 U 296/19

    Dieselskandal-Haftung bei Software-Update

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Nach alledem lässt sich aus dem Unterbleiben einer Fehlermeldung bei einer OBD-Grenzwertüberschreitung nicht schließen, dass das OBD nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgestaltet worden wäre (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2021 - 8 U 14/20, juris, Rn. 76; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2021 - 18 U 526/19 , juris, Rn. 37 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2020 - 17 U 296/19 , juris, Rn. 71 f.).
  • LG München I, 23.11.2018 - 37 O 6706/18

    Haftungsumfang des § 826 BGB - Darlegung negativer Tatsachen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Zum anderen könnte ein kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch allenfalls den kartellbedingt erhöhten Preis des Fahrzeugs ausgleichen, nicht aber eine - letztlich nicht auf eine Absprache, sondern auf das Täuschungsmoment gestützte - Rückabwicklung des Kaufvertrags zur Folge haben (vgl. LG München I, Endurteil vom 23. November 2018 - 37 O 6706/18, BeckRS 2018, 30336 Rn. 51).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 18 U 526/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf mit einem Motor der Baureihe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Nach alledem lässt sich aus dem Unterbleiben einer Fehlermeldung bei einer OBD-Grenzwertüberschreitung nicht schließen, dass das OBD nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgestaltet worden wäre (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2021 - 8 U 14/20, juris, Rn. 76; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2021 - 18 U 526/19 , juris, Rn. 37 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2020 - 17 U 296/19 , juris, Rn. 71 f.).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2021 - 8 U 14/20

    Erwerb eines Dieselfahrzeugs: Haftung des Kraftfahrzeugherstellers aus

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Nach alledem lässt sich aus dem Unterbleiben einer Fehlermeldung bei einer OBD-Grenzwertüberschreitung nicht schließen, dass das OBD nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgestaltet worden wäre (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2021 - 8 U 14/20, juris, Rn. 76; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2021 - 18 U 526/19 , juris, Rn. 37 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2020 - 17 U 296/19 , juris, Rn. 71 f.).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Dies hat der Bundesgerichtshof damit begründet, dass der Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems nicht mit der Fallkonstellation zu vergleichen ist, die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19) zugrunde lag.
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

  • OLG Naumburg, 09.04.2021 - 8 U 68/20

    Ansprüche eines Fahrzeugkäufers im Diesel-Abgasskandal

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

  • OLG München, 28.05.2021 - 8 U 6521/20

    Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung der Audi AG für den von der VW

  • OLG Brandenburg, 29.01.2021 - 11 U 113/20

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog.

  • OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 260/20

    Diesel-Skandal: Keine Anhaltspunkte für sittenwidrige Schädigung bei Motortyp

    Es besteht aber kein Hinweis darauf, dass dieser Wert durchgängig im Normalbetrieb einzuhalten wäre (vgl. u.a. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 30.12.2021 - 8 U 55/19, juris Rn. 70 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2022 - 8 U 235/21, juris Rn. 46 ff.).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2022 - 9 U 71/21

    Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im März 2017 gekauften Neuwagen mit Motor

    Es erscheint auch fraglich, ob dies rechtlich überhaupt erforderlich ist (vgl. z.B. OLG Oldenburg, Urteil vom 30.12.2021 - 8 U 55/19, juris Rn. 70 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2022 - 8 U 235/21, juris Rn. 46 ff.), was der Annahme einer sittenwidrigen Schädigung ebenfalls entgegensteht.
  • OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21

    Dieselskandal: Keine Schadensersatzansprüche für im Juli 2015 gekauftes

    Es besteht aber kein Hinweis darauf, dass dieser Wert durchgängig im Normalbetrieb einzuhalten wäre (vgl. u.a. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 30.12.2021 - 8 U 55/19, juris Rn. 70 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2022 - 8 U 235/21, juris Rn. 46 ff.).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2022 - 3 U 103/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW Golf mit einem Motor

    Die Fahrkurvenerkennung müsste also dazu führen, dass die Leistung der Abgasreinigungssysteme im realen Fahrbetrieb gegenüber dem Betrieb auf dem Prüfstand reduziert werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.01.2022, 1 U 37/21 OLG Oldenburg, Urteil vom 30.12.2021, 8 U 55/19).
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